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  • Das nächste planmäßige e-Rundschreiben erscheint im März 2024

Vergaberichtlinien für den Gustav-Adolf-Lienert-Preis

  1. Der Preis zielt auf eine hervorragende biometrische Arbeit für Nachwuchswissenschaftler/innen ab, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Mitglied der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft sind und entweder nicht promoviert sind oder am 31.10. des Jahres der Bewerbung vor weniger als drei Jahren promoviert wurden (dabei zählt der Tag des Rigorosums) Auch Nachwuchswissenschaftler/innen, die vor mehr als drei Jahren promoviert wurden, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen, sofern persönliche Lebensumstände zu einer entsprechenden Verzögerung im wissenschaftlichen Werdegang geführt haben. Hierunter können zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen fallen. Es wird in diesem Fall empfohlen im Anschreiben und im Lebenslauf auf die entsprechenden Umstände hinzuweisen. Bewerber/innen reichen eine akzeptierte Publikation in einer internationalen begutachteten Zeitschrift ein. Im Fall von mehreren Autor/innen ist der Eigenanteil durch eine schriftliche Darstellung, die von sämtlichen Koautor/innen bestätigt wird, deutlich zu machen. Die eingereichte Arbeit darf am 31.10. des Jahres der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein und darf innerhalb dieser Frist nur einmal eingereicht werden. Primäres Kriterium ist die wissenschaftliche Exzellenz der für den Preis eingereichten biometrischen Arbeit. Sekundär werden weitere wissenschaftliche Leistungen des Bewerbers / der Bewerberin berücksichtigt. Preisträger/innen sind von einer erneuten Bewerbung ausgeschlossen. 
  2. Arbeiten mit folgenden Schwerpunkten sind besonders erwünscht: (i) Arbeiten, die durch eine biometrische Fragestellung motiviert neue biometrische Methoden entwickeln. (ii) Arbeiten, die durch eine konkrete biologische Fragestellung motiviert neue biometrische Methoden entwickeln und deren Anwendung illustrieren. (iii) Arbeiten, die vorhandene biometrische Methoden in origineller und innovativer Weise auf eine biologische Problemstellung anwenden; von besonderem Interesse sind solche Bewerbungen dann, wenn die biometrische Methode in der vorgestellten Weise bisher noch nicht auf die behandelte Fragestellung angewendet wurde. (iv) Arbeiten, welche die Entwicklung von Software für die Umsetzung bedeutender biometrischer Verfahren und deren Illustration an relevanten biologischen Beispielen zum Inhalt haben. Bei allen Schwerpunkten (ii) bis (iv) sollte eine konkrete biologische Anwendung der betrachteten biometrischen Methoden eine zentrale Rolle spielen. Besonders erwünscht sind Arbeiten, die in enger Kooperation mit Wissenschaftlern aus einem einschlägigen biologischen Anwendungsgebiet biometrischer Methoden entstanden sind (Medizin, Forst- und Agrarwissenschaften, Ökologie, Genetik, Life Sciences im weitesten Sinne).
  3. Es sind die Arbeit und ein kurzer wissenschaftlicher Werdegang als pdf-Datei per E-Mail einzureichen. Die E-Mail-Antwort des Präsidenten / der Präsidentin gilt als alleinige Eingangsbestätigung für die Bewerbung.
  4. Die Ausschreibung des Gustav-Adolf-Lienert-Preises soll im Sommer-Rundschreiben der Deutschen Region der Internationalen  Biometrischen Gesellschaft, in einem e-Rundschreiben der Gesellschaft im September sowie auf der Webseite der Gesellschaft erfolgen.
  5. Alle an die Präsidentin / den Präsidenten bis zum 31.10. des Vorjahres eingesandten Arbeiten werden den weiteren Kommissionsmitgliedern zur fachlichen Begutachtung übergeben und dort auf Übereinstimmung mit den formalen Ausschreibungsbedingungen, einschließlich dem Biometrie-Anteil geprüft.
  6. Die Kommission entscheidet, welche der eingereichten Arbeiten in eine engere Auswahl gelangen. Für diese wird mindestens ein anonymes externes Gutachten eingeholt. Nach der Begutachtung entscheidet die Kommission, welche der eingereichten Arbeiten aus biometrischer Sicht als preiswürdig anzusehen sind. Basierend auf diesem Votum entscheidet der Beirat über die oder den einzuladenden Preisträger mehrheitlich. In der Regel werden bis zu zwei Arbeiten prämiert. Alle Bewerber werden bis zum 15.2. des Jahres über die beabsichtigten Prämierungen informiert. Den designierten Preisträgern wird zeitgleich der Termin des Vortrages mitgeteilt.
  7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  8. Die Preisverleihung durch die Präsidentin / den Präsidenten (Urkunde, Preisgeld €500 für den ersten Preis und €300 für den zweiten Preis) erfolgt in der Mitgliederversammlung auf dem zeitlich folgenden Biometrischen Kolloquium. Die Preisträgerin / der Preisträger informiert zuvor mit einem in der Regel 20-minütigen, eingeladenen Vortrag einschließlich einer Diskussion im Rahmen der Plenarsitzung "Nachwuchsförderpreise Biometrie 20xx" über die wesentlichen Ergebnisse der preisgekrönten Arbeit. Der Preisträgerin / dem Preisträger wird die Konferenzgebühr (inkl. Teilnahme am Konferenzdinner) sowie die Reisekosten inkl. 2 Übernachtungen von der IBS-DR erstattet.
  9. Die Preisträger werden mit dem Thema der prämierten Arbeit in den Jahresberichten und auf der Homepage der Gesellschaft genannt. Die Unterlagen der Preisträger/innen sowie der Preiskommission werden dem Archiv überstellt.